Windkraftplanung im Landkreis bis 2027

Zur Zeit existieren drei Möglichkeiten:

  1. Planung von WEA Anlagen nach dem privilegierten Baurecht ohne Bauleitplanung in Verbindung mit Art 82 Abs 5 BayBO (1000 m Entfernung zu Wohngebieten u.ä)
  2. kommunale Planung von WEA-Anlagen mit Bauleitplanung (wegen der 10H-Regel)
  3. die Planung durch den sog. Regionalen Planungsverband (RPV) nach Bundesgesetz
  • Laut Bundesgesetz müssen in Deutschland bis 2032 insgesamt 2% der Fläche als Windvorrangflächen ausgewiesen werden. Diese Zahl variiert leicht je nach Bundesland. Für Bayern gilt:
    1,1 % bis 31.12.2027 und 1,8 % bis 31.12.2032.
    Bayern ist in 18 regionale Planungsverbände (RPV) unterteilt, wobei der Landkreis Dachau zur Region 14 gehört.
    Dazu gehören: die Stadt München, der Landkreis München, Die Landkreise Ebersberg, Erding, Freising, Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg/Lech, Starnberg.
    Die einzelnen Kreise bzw. Kommunen melden dem RPV zunächst mögliche Flächen. Diese Flächen müssen eine ganze Reihe von Bedingungen erfüllen (Naturschutz, Denkmalschutz, Lärmschutz, Militärische Belange, Luftfahrt, …).
  • Als 1. Kriterium wurden nun vom RPV folgende Abstandsregeln festgelegt. Diese erfüllen zumindest die Anforderung bezüglich der Emissionen eines Windrades.
  • Grundlage sind der Flächennutzungsplan und die Abmessungen eines modernen Windrades (Nabenhöhe ca. 180 m, Gesamthöhe 266,5 m)
    Mindestabstand von

Wohngebieten                                                900 m
Mischgebieten                                                550 m
Außenbereich (Weiler, Einzelhöfe)           550 m
reines Gewerbegebiet                                   300 m

Mehr Details in der Drucksache 3/23 vom 13.06.2023
Überlegungen zu den anderen Kriterien Naturschutz- Wasserschutzgebiet, militärische Belangen, Verkehrswege …

Etwas ausführlicher auch unter Windkraft aktuell bei Regionaler Planungsverband legt Mindestabstände fest

Geplante Vorranggebiete im Landkreis Dachau

Der Regionale Planungsverband hat für den Landkreis Dachau in seinem Vorhabenentwurf vom Januar 2024 vier Windenergie-„Cluster“ vorgesehen. Es handelt sich im Wesentlichen um die größeren der im Windatlas Bayern als „Für Windkraft geeignet“ markierten Gebiete, allerdings mit etwas größeren Abständen zu Siedlungen (900 m zu Wohngebieten, 550 m zu Mischgebieten und zu Weilern und Einzelgehöften). Benachbarte Flächen wurden zu Clustern zusammengefasst und darauf überprüft, ob sie Ortschaften „umzingeln“. Der Abstand zwischen den Clustern soll mindestens 5 km betragen. Auch an der Grenze der Region wurden 5 km zur Nachbarregion frei gehalten. Flächen unter 2 ha bleiben außen vor.

Die vier Cluster sind:

Erdweg, Indersdorf, Schwabhausen, Sulzemoos:

drei Flächen, davon die größte dort, wo die Gemeinden Schwabhausen, Sulzemoos und Bergkirchen kürzlich ein gemeinsames Windkraftprojekt mit privilegiertem Baurecht geplant haben. Die Gemeinde Erdweg ist mit dem bestehenden Windrad in Welshofen dabei, die Gemeinde Indersdorf mit einer Fläche westlich von Niederroth.

Die Karte „Lokale Interessen“ zeigt in Lila die prinzipiell für Windenergie geeigneten Flächen gemäß Windenergie-Atlas und grün schraffiert die Flächen, die die Gemeinden aufgrund des gemeinsamen Gutachtens im Landkreis DAH an den Regionalen Planungsverband gemeldet haben.
Die Karte „Anpassung“ zeigt die Flächen, die der RPV nun als Vorranggebiet ausweisen will (blau schraffiert) und die „Herausnahmen“ (rot schraffiert) mit der Begründung (im rot umrandeten Kasten), warum man diese Flächen aus der Planung herausgenommen hat.

Altomünster, Hilgertshausen-Tandern:

zwei Flächen, davon eine große im Waldgebiet nördlich von Altomünster.

Prinzipiell geeignete (lila) und von den Gemeinden gemeldete Flächen (grün schraffiert)
Vom RPV als Vorranggebiet vorgesehene Flächen (blau schraffiert) und die „Herausnahmen“ (rot schraffiert)

Haimhausen, Röhrmoos, Hebertshausen, Vierkirchen, Petershausen:

Auf Röhrmooser Flur liegen zwei Flächen: Das Gebiet im Vierkirchner Holz wurde deutlich nach Süden erweitert und reicht bis auf 550 m an Schönbrunn und Rudelzhofen heran. Der Abstand zu Riedenzhofen ist mindestens 600 m. Auch das Windkraftgebiet im Riedholz ist deutlich größer als von den Gemeinden vorgesehen, vor allem östlich Richtung Haimhausen. Zu Westerndorf werden nur 550 m Abstand eingehalten. Auf Haimhauser Flur sind keine weiteren Flächen vorgesehen.

Vierkirchen ist mit einer Fläche an der Grenze zu Petershausen dabei: Es handelt sich um das Gebiet, das unlängst von der Unteren Naturschutzbehörde in einer Vorprüfung als nicht geeignet abgelehnt wurde. Der Planungsverband will es trotzdem als Vorranggebiet ausweisen. Dasselbe gilt für die Fläche in der Nähe des bestehenden Kammerberger Windrades, die zum Teil auf Petershauser, zum größeren Teil auf Fahrenzhauser Gebiet (Landkreis Freising) liegt.

Fahrenzhausen ist mit einer weiteren großen Fläche östlich der B13 dabei, die weitgehend in der offenen Landschaft liegt.

Prinzipiell geeignete (lila) und von den Gemeinden gemeldete Flächen (grün schraffiert)
Vom RPV als Vorranggebiet vorgesehene Flächen (blau schraffiert) und die „Herausnahmen“ (rot schraffiert)

Petershausen, Hohenkammer Paunzhausen, Allershausen:

Auf Petershauser Gebiet liegen die beiden Flächen, die der Gemeinderat als Konzentrationsflächen für Windenergie im Flächennutzungsplan ausweisen will, eine westlich und eine nordöstlich von Obermarbach. Die restlichen Flächen dieses Clusters liegen in den Landkreisen Freising und Pfaffenhofen/Ilm.

Prinzipiell geeignete (lila) und bereits in kommunaler Planung befindliche Flächen (orange schraffiert)
Vom RPV als Vorranggebiet vorgesehene Flächen (blau schraffiert) und die „Herausnahmen“ (rot schraffiert)