Windenergieanlagen können
- von Bürgerenergiegesellschaften oder Genossenschaften,
- von Gemeinden,
- von Energieversorgern oder Stadtwerken,
- von Finanzinvestoren
- oder einer Mischung aus mehreren dieser Beteiligten betrieben werden.
In jedem Fall ist für das komplette Management, von den ersten Planungen bis zum Betrieb der fertigen Anlage, ein Profi erforderlich: ein „Projektierer“.
Die Bürgerbeteiligung ist bei der Windenergie an Land besonders groß: Privatleute und Landwirt*innen bringen es dabei auf einen Anteil von 40,6 Prozent, wie die Agentur für Erneuerbare Energien ermittelt hat.