Petershausen

Der Gemeinderat hat einen Flächennutzungsplan mit Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen beschlossen, um den Bau von WEA steuern zu können und das privilegierte Baurecht außerhalb dieser Flächen zu verhindern.

Die Planung verzögerte sich, nicht zuletzt, weil die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt auf sich warten ließ. Nach einer neuen gesetzlichen Regelung kann die Behörde nämlich anhand von Datenbanken entscheiden, ob in dem geplanten Gebiet geschützte Vogelarten vorkommen, die durch Windräder gefährdet würden. Wenn im Rahmen des Flächennutzungsplans eine solche „Strategische Umweltprüfung“ erfolgt ist, kann auf die Nestsuche vor Ort verzichtet werden. Diese Prüfung hat offenbar viel Zeit gekostet.

Schließlich gab die Behörde für die beiden westlichen Planungsgebiete (im Nordwesten an der Grenze zu Jetzendorf, im Süden an der Grenze zu Vierkirchen) grünes Licht, aber für die beiden östlichen, Richtung Kammerberg und Richtung Hohenkamm, nicht. Daraufhin hat der Gemeinderat auf diese beiden Gebiete verzichtet. Wegen dieser und anderer Änderungen musste der Flächennutzungsplan erneut öffentlich ausgelegt werden, bevor er im Januar 2024 endgültig beschlossen werden konnte – auf den letzten Drücker, denn seit Februar ist diese Regelung, wonach Konzentrationsflächen für Windräder in Flächennutzungsplänen das privilegierte Baurecht außerhalb dieser Flächen ausschließen, nicht mehr möglich. Jetzt können auch jenseits neu ausgewiesener Konzentrationsflächen Windräder gebaut werden. Die Genehmigung der Gemeinde ist dazu nicht erforderlich. Erst wenn der Regionale Planungsverband die gesetzliche Forderung erfüllt hat, 1,1 % seiner Fläche als Windenergiegebiete auszuweisen, erlischt das privilegierte Baurecht außerhalb dieser Flächen.

Potenziell für Windenergie geeignete Gebiete in der Gemeinde Petershausen sind im Energie-Atlas der Bayerischen Staatsregierung grün markiert.