Petershausen

Der Gemeinderat hat einen Flächennutzungsplan mit Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen auf den Weg gebracht, um den Bau von WEA steuern zu können und das privilegierte Baurecht außerhalb dieser Flächen zu verhindern.

Wie der Merkur berichtet, verzögert sich die Planung, nicht zuletzt, weil die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt auf sich warten ließ. Nach einer neuen gesetzlichen Regelung kann die Behörde nämlich anhand von Datenbanken entscheiden, ob in dem geplanten Gebiet geschützte Vogelarten vorkommen, die durch Windräder gefährdet würden. Wenn im Rahmen des Flächennutzungsplans eine solche „Strategische Umweltprüfung“ erfolgt ist, kann auf die Nestsuche vor Ort verzichtet werden. Diese Prüfung hat offenbar viel Zeit gekostet.

Inzwischen (Dezember 2023) liegt die Entscheidung der Behörde vor: Für die beiden nördlichen Planungsgebiete gab sie grünes Licht, aber für die beiden südlichen, Richtung Kammerberg und Richtung Rettenbach, nicht. Daraufhin hat der Gemeinderat auf diese beiden Gebiete verzichtet. Wegen dieser und anderer Änderungen muss der Flächennutzungsplan nun erneut öffentlich ausgelegt werden, bevor er endgültig beschlossen werden kann.

Doch die Zeit drängt: Die Regelung, wonach Konzentrationsflächen für Windräder in Flächennutzungsplänen das privilegierte Baurecht außerhalb dieser Flächen ausschließen, läuft Ende Januar 2024 aus. Danach können auch jenseits ausgewiesener Konzentrationsflächen Windräder gebaut werden. Die Genehmigung der Gemeinde ist dazu nicht erforderlich. Erst wenn der Regionale Planungsverband die gesetzliche Forderung erfüllt hat, 1,1 % seiner Fläche als Windenergiegebiete auszuweisen, erlischt das privilegierte Baurecht außerhalb dieser Flächen.

Potenziell für Windenergie geeignete Gebiete in der Gemeinde Petershausen sind im Energie-Atlas der Bayerischen Staatsregierung grün markiert.