In einem Positionspapier von 2013 stellt der BN fest:
„Eine dezentrale Energieversorgung birgt die historische Chance einer Demokratisierung unserer Technologiegesellschaft und unserer Marktwirtschaft! Und eine neue Dynamik für die Industriegesellschaft: Bürger-Energiegesellschaften, die Strom produzieren, verteilen und vermarkten.“
„Strom aus großen Windturbinen an Land ist die kostengünstigste Erneuerbare-Energien-Stromquelle“ … „auch bei mittleren Windgeschwindigkeiten um 5 m/s.“
„Die EEG-Vergütungen bieten eine wirtschaftliche Grundlage für den Ausbau der Windenergie, für die wir kämpfen müssen!“
„Ja zur Windenergie – aber mit ökologischen Leitplanken!“
„Der Bund Naturschutz fordert aber auch „Ökologische Leitplanken“ für diesen Ausbau: Nicht in Nationalparken, nicht in Naturschutzgebieten (NSG), nicht in SPA und FFH-Gebieten, nicht in Kern-/Pflegezonen von Biosphärenreservaten, nicht in besonderen Biotopen, nicht in schutzwürdigen Wäldern, wie Naturwaldreservaten, aber auch nicht in besonders schutzwürdigen Landschaften. In Landschaftsschutzgebieten (LSG) und Wirtschaftswäldern schließt der BN Windturbinen nicht völlig aus, fordert aber besondere Prüfungen. Naturparke (ohne LSG) sind touristische Strukturen, hier sieht der BN keine besonderen Ausschlussgründe. Windenergieanlagen sind technische Einrichtungen, der BN fordert daher konsequent Ausgleichsmaßnahmen für alle versiegelten Flächen. Der Schutz besonderer Landschaften ist ein wichtiges Thema. Auf Forderung des BN werden für LSG Sonderregelungen und Zonierungskonzepte entwickelt. Faustregeln der Landschaftsarchitektur:
• nicht auf besonderen Berggipfeln,
• nicht in besonderen Sichtbeziehungen,
• Windturbinen landschaftsangepasst verteilen.“
Auf der BN-Website ist das Dokument aktuell nicht mehr verfügbar, weil einige der dort zitierten Fakten inzwischen überholt sind. Die Kernaussagen dürften aber nach wie vor gültig sein.
Position LBV
Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) befürwortet die Windkraft, jedoch sollen z.B. Vogelschutzgebiete, Nationalparks etc. vermieden werden.
„Wir begrüßen die Entscheidung, den Ausbau der Windenergie mit Ausnahmen von der 10H-Regelung voranzubringen. Von den Regionalplanungsbehörden ausgewiesene Vorranggebiete für Windkraft von der 10H-Regel auszunehmen, ist ein wichtiger Schritt hin zu einem naturverträglichen Ausbau der regenerativen Energien in Bayern. Diese Gebiete müssen jedoch unbedingt noch auf Basis aktueller Daten für windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten auf ihre Eignung als Windkraftstandort überprüft werden. Abgelehnt wird vom LBV hingegen die Errichtung von Windrädern in naturnahen Wäldern. Wenn die 10H-Regel in Vorranggebieten gelockert wird, stehen ausreichend Flächen für Windenergie außerhalb von naturschutzfachlich bedeutenden Wäldern und Schutzgebieten zur Verfügung.“
Ohne die Bekämpfung der Energiekrise dürfte ein erfolgreicher Artenschutz kaum möglich sein.
www.lbv.de/naturschutz/standpunkte/erneuerbare-energien/gefahren-durch-windkraftanlagen/