Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) befürwortet die Windkraft, jedoch sollen z.B. Vogelschutzgebiete, Nationalparks etc. vermieden werden.
„Wir begrüßen die Entscheidung, den Ausbau der Windenergie mit Ausnahmen von der 10H-Regelung voranzubringen. Von den Regionalplanungsbehörden ausgewiesene Vorranggebiete für Windkraft von der 10H-Regel auszunehmen, ist ein wichtiger Schritt hin zu einem naturverträglichen Ausbau der regenerativen Energien in Bayern. Diese Gebiete müssen jedoch unbedingt noch auf Basis aktueller Daten für windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten auf ihre Eignung als Windkraftstandort überprüft werden. Abgelehnt wird vom LBV hingegen die Errichtung von Windrädern in naturnahen Wäldern. Wenn die 10H-Regel in Vorranggebieten gelockert wird, stehen ausreichend Flächen für Windenergie außerhalb von naturschutzfachlich bedeutenden Wäldern und Schutzgebieten zur Verfügung.“
Ohne die Bekämpfung der Energiekrise dürfte ein erfolgreicher Artenschutz kaum möglich sein.
www.lbv.de/naturschutz/standpunkte/erneuerbare-energien/gefahren-durch-windkraftanlagen/