Zur Zeit existieren drei Möglichkeiten:
- Planung von WEA Anlagen nach dem privilegierten Baurecht ohne Bauleitplanung in Verbindung mit Art 82 Abs 5 BayBO (1000 m Entfernung zu Wohngebieten u.ä)
- kommunale Planung von WEA-Anlagen mit Bauleitplanung (wegen der 10H-Regel)
- die Planung durch den sog. Regionalen Planungsverband (RPV) nach Bundesgesetz
- Laut Bundesgesetz müssen in Deutschland bis 2032 insgesamt 2% der Fläche als Windvorrangflächen ausgewiesen werden. Diese Zahl variiert leicht je nach Bundesland. Für Bayern gilt:
1,1 % bis 31.12.2027 und 1,8 % bis 31.12.2032.
Bayern ist in 18 regionale Planungsverbände (RPV) unterteilt, wobei der Landkreis Dachau zur Region 14 gehört.
Dazu gehören: die Stadt München, der Landkreis München, Die Landkreise Ebersberg, Erding, Freising, Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg/Lech, Starnberg.
Die einzelnen Kreise bzw. Kommunen melden dem RPV zunächst mögliche Flächen. Diese Flächen müssen eine ganze Reihe von Bedingungen erfüllen (Naturschutz, Denkmalschutz, Lärmschutz, Militärische Belange, Luftfahrt, …). - Der Regionale Planungsverband München hat im Januar 2024 einen ersten Entwurf auf der Basis der Abstände 900 m zu Wohngebieten und 550 m zu Mischgebieten und im Außenbereich vorgestellt und die betroffenen Gemeinden und Landkreise sowie die „Träger öffentlicher Belange“ um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahmen sind inzwischen ausgewertet und in eine geänderte Planung eingeflossen.
- Der wichtigste Punkt: Die Abstände zu Wohn- und Mischgebieten wurden, wie von den Gemeinden gefordert, wieder auf 1000 m erhöht. Damit werden nun vor allem die alten Dorfkerne, die mit ihren Landwirtschafts- und Handwerksbetrieben meist als Mischgebiete ausgewiesen sind, in denen aber auch viele neue Wohnhäuser gebaut wurden, deutlich entlastet. Der Wunsch der Gemeinden, die Abstände im Außenbereich auf 800 m zu erhöhen, geht nun aber nicht in Erfüllung. Die Abstände in der aktuellen Planung sind:
Wohngebieten 1000 m
Mischgebieten 1000 m
Außenbereich (Weiler, Einzelhöfe) 600 m
reines Gewerbegebiet 300 m
Etwas ausführlicher auch unter Windkraft aktuell bei Regionaler Planungsverband vergrößert die Abstände zu Wohnsiedlungen
Geplante Vorranggebiete im Landkreis Dachau
Der Regionale Planungsverband hat für den Landkreis Dachau in seinem aktuellen Etwurf vom September 2024 vier Windenergie-„Cluster“ vorgesehen. Es handelt sich im Wesentlichen um die größeren der im Windatlas Bayern als „Für Windkraft geeignet“ markierten Gebiete, allerdings mit etwas größeren Abständen zu Siedlungen (siehe oben). Benachbarte Flächen wurden zu Clustern zusammengefasst und darauf überprüft, ob sie Ortschaften „umzingeln“. Der Abstand zwischen den Clustern soll mindestens 5 km betragen. Auch an der Grenze der Region wurden 5 km zur Nachbarregion frei gehalten. Flächen unter 2 ha bleiben außen vor.
Die vier Cluster sind:
Erdweg, Indersdorf, Schwabhausen, Sulzemoos:
drei Flächen, davon die größte dort, wo die Gemeinden Schwabhausen, Sulzemoos und Bergkirchen kürzlich ein gemeinsames Windkraftprojekt mit privilegiertem Baurecht geplant haben. Die Gemeinde Erdweg ist mit dem bestehenden Windrad in Welshofen dabei, die Gemeinde Indersdorf mit einer Fläche westlich von Niederroth.
Altomünster, Hilgertshausen-Tandern:
zwei Flächen, davon eine große im Waldgebiet nördlich von Altomünster.
Haimhausen, Röhrmoos, Hebertshausen, Vierkirchen, Petershausen:
Auf Röhrmooser Flur liegen zwei Flächen: Das Gebiet im Vierkirchner Holz wurde gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich verkleinert, vor allem wegen der nun auf 1000 m erweiterten Abstände zu Riedenzhofen und Schönbrunn. Auch das Windkraftgebiet im Riedholz schrumpfte erheblich wegen des Abstands zu Westerndorf und Amperpettenbach.
Vierkirchen ist mit einer Fläche an der Grenze zu Petershausen dabei: Es handelt sich um das Gebiet, das 2023 von der Unteren Naturschutzbehörde in einer Vorprüfung als nicht geeignet abgelehnt wurde. Der Planungsverband will es trotzdem als Vorranggebiet ausweisen. Das Gebiet östlich von Kollbach schrumpfte erheblich, denn es wurde an den rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Petershausen angepasst.
Fahrenzhausen ist mit einer weiteren großen Fläche östlich der B13 dabei, die weitgehend in der offenen Landschaft liegt.
Petershausen, Hohenkammer Paunzhausen, Allershausen:
Auf Petershauser Gebiet liegt die Fläche nordwestlich von Petershausen an der Grenze zu Jetzendorf. Die restlichen Flächen dieses Clusters liegen in den Landkreisen Freising und Pfaffenhofen/Ilm.