Haimhausen

Update 13.10.2024

Die Haimhauser Projektierer haben die Darlehenszeichnung gestartet und zahlreiche Details zu ihrem Projekt veröffentlicht. Hier einige Auszüge daraus:

Anlagen und Ertrag

  • 3 Vestas-Anlagen mit je 7,2 MW Nennleistung, Nabenhöhe 175 m, Rotordurchmesser 172 m
  • Netzanbindung über zwei getrennte Kabelsysteme an das 20-kV-Netz des Bayernwerks in Unterschleißheim
  • Durchschnittliche Windgeschwindigkeit 5,9 m/s laut Gutachten
  • Stromertrag jährlich voraussichtlich 13 Mio. kWh pro WEA, insgesamt genug für 10.000 Vier-Personen Haushalte
  • Feste EEG-Vergütung von 7,32 Cent pro kWh (Zuschlag bei der Ausschreibung), Korrekturfaktor 1,55
  • Zusätzliche Einnahmen über Direktvermarktung
  • Gesamte Betriebsdauer voraussichtlich 25 Jahre

Finanzierung und Beteiligung der Gemeinden

  • Gesamtkosten 37,9 Mio. € (Bankdarlehen 32,2 Mio. €, Eigenmittel 2,7 Mio. €, Nachrangdarlehen 3 Mio €)
  • Nachrangdarlehen: Zinssatz 5,0 % (8 Jahre Laufzeit), 5,5 % (12 Jahre Laufzeit), Zeichnungsbeginn 12.10.24
  • 2 Wochen Vorrang für Einwohner von Haimhausen, Röhrmoos, Fahrenzhausen, Vierkirchen und Hebertshausen
  • 0,2 Cent pro erzeugter kWh für die Gemeinden in 2,5 km Umkreis der jeweiligen Anlage (je WEA ca. 26.000 € /Jahr)
  • Die Standortgemeinden erhalten 90 % der Gewerbesteuer
  • Gemeinden werden sich mit Eigenkapital an der Betreibergesellschaft beteiligen

Umwelt- und Naturschutz

  • Rote Signallichter blinken nur, wenn sich ein Flugobjekt nähert.
  • 80 bis 90 % der Gesamtmasse einer Windkraftanlage sind recyclebar
  • In der Betriebsphase 0,3 bis 0,5 ha befestigte Fläche für Wege und vorzuhaltende Kranfläche
  • Ersatzaufforstung im Gemeindegebiet
  • Zum Schutz der Fledermäuse wird eine Abschaltautomatik eingebaut

Zeitplan

  • Vorbereitende Baumaßnahmen starten im Winter 2024/25
  • Baubeginn der Zuwegung am Standort im 2. Halbjahr 2025
  • Lieferung der Großkomponenten der Windkraftanlagen im 2. Quartal 2026
  • Inbetriebnahme des Windparks im 4. Quartal 2026

Die SZ hat den Projektierer Vitus Hinterseher interviewt.

Mai 2023: Frischer Wind in Haimhausen

Am 09.05.2023 wurde in der Bürgerversammlung die Planung der Windkraft Nutzung im Riedholz vorgestellt. Die beiden Referenten waren Vitus Hinterseher und Bernd Wust, die zusammen mit 6 anderen Anteilseignern bis zu 4 Windkraftanlagen bauen möchten.

In den Medien SZ und Merkur wurde darüber berichtet.

https://www.merkur.de/lokales/dachau/haimhausen-ort28784/haimhausen-buergerversammlung-vitus-hinterseher-vier-windraeder-fuer-14-000-haushalte-92269044.html

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/haimhausen-westerndorf-amperpettenbach-windraeder-windkraft-windkraftanlage-riedholz-1.5850450

Hier der Link zu den Details auf der Haimhausener Website:
https://www.haimhausen.de/top-news/buergerversammlung-2023/230509-web-burgerversammlung-haimhausen.pdf?cid=ezk

Ausführlichere Details unter https://windkraft-haimhausen.de/

Unsere Zusammenfassung der Bürgerversammlung Haimhausen am 9.5.2023

Wer steckt dahinter?
Vitus Hinterseher (Sprecher der Windkraft Haimhausen GmbH & Co KG, Planung und Bauleitung), Bernd Wust (Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Windkraft), Markus Oßner und Stephan Schinko, kaufmännische Abwicklung) und weitere 4 Anteilseigner zum Teil aus Haimhausen und Röhrmoos.
Als 2 weitere Anteilseigner können die Gemeinden Haimhausen und Röhrmoos beitreten. Die Bürgermeister beider Gemeinden wurden vorab von dem Plan informiert.
Herr Hinterseher und Partner haben schon 19 Windenergieanlagen realisiert.

Wie wird das finanziert?
Ca 50% der Kosten sollen von Anteilseignern gestemmt werden, der Rest durch Nachrangdarlehen von den Bürgern.

Was ist geplant?
Maximal 4 Anlagen im Riedholz, davon 3 auf Haimhausener Flur und eine auf Röhrmooser Flur
Es sind die zurzeit modernsten Anlagen vorgesehen: Jede mit 7 MW und 262,5 m Höhe und mit 14 Millionen kWh pro Jahr

Wo kann eingespeist werden?
Möglicherweise kann das Umspannwerk in Unterschleißheim genutzt werden, die Errichtung eines eigenen Umspannwerks wird parallel geprüft.

Welche Abstände gelten zur Wohnbebauung?
Zu Ortschaften mit gültigem Bebauungsplan und zusammenhängender Bebauung werden min. 1000 m Abstand eingehalten. Zu Einzelgehöften werden ca. 600 m veranschlagt. Das Bundesimmissionsschutzgesetz muss in jedem Fall eingehalten werden. Die 10 H Regel greift in diesem Fall nicht, da die Anlagen im Wald liegen und dort die 10 H Regel nicht mehr gültig ist.

Wie wird der Bezug zur Gemeinde hergestellt?
Die Wertschöpfung bleibt am Ort
notwendige Ausgleichsmaßnahmen für Rodungen oder ev. notwendige Zufahrtswege sollen lokal stattfinden
Die Bürgerbeteiligung soll mit einem lokalem Zeichnungsvorrang durch niederschwellige flexible Nachrangdarlehen erfolgen (bezüglich  Anlagesumme und Laufzeit)
Die Gewerbesteuer geht zum großen Teil an die Gemeinde
Für jede erzeugt kWh erhalten die Gemeinden zusammen 28 000 € pro Anlage und Jahr
Für die Grundbesitzer innerhalb der Planungszone im Riedholz wird ist ein sog. Poolmodell vorgesehen, d.h. alle profitieren in geeigneter Form von der Pacht.
Die Anlagen werden nach Fertigstellung nicht an fremde Investoren verkauft

Was ist bisher geschehen?
Seit Anfang des Jahres läuft die Artenschutzprüfung, die bis in den Herbst dauert. Parallel laufen die notwendigen Anfragen bezüglich Flugverkehr, Radaranlagen etc.

Wie geht es weiter?
Im Juli 2024 hat das Landratsamt Dachau die Genehmigung für 4 Windräder im Riedholz erteilt. Das Windrad auf der Flur der Gemeinde Röhrmoos wird vorerst zurückgestellt. Nun muss an der Ausschreibung nach EEG für die Vergütung des Stromes teilgenommen werden (hier wird die Vergütung für die erzeugte kWh für die Dauer von ca. 20 Jahren festgelegt). Baubeginn wird frühestens ab Mitte 2025 möglich sein, und mit Inbetriebnahme rechnen die Planer im Herbst 2026.

Welche Fragen gab es?
Welche Lebensdauer hat ein Windrad? Im Moment geht man von 25 – 30 Jahren aus.
Wie ist der Rückbau gesichert? Dafür wird eine Bankbürgschaft hinterlegt, die falls notwendig den veränderten Verhältnissen angepasst wird, sodass der Rückbau in jedem Fall gesichert ist.
Was ist mit dem Schattenwurf? Die gesetzliche Vorgabe ist: maximal 30 Minuten pro Tag und maximal 30 Stunden pro Jahr. Inzwischen gibt es auch computergesteuerte Abschaltmechanismen, die bei einem Überschreiten der Grenzwerte am betroffenen Ort die Anlage vorübergehend stilllegen. Der Ertragsverlust dabei ist gering.
Was ist mit störenden Blinklichtern in der Nacht?
Die Nachtkennzeichnung wird bedarfsgerecht nur dann automatisch eingeschaltet, wenn niedrig fliegende Objekte (z.B. Hubschrauber) in der Nähe sind.
Wo wird eingespeist? Das wird im Laufe des Genehmigungsverfahrens geklärt. –Frage wurde oben schon beantwortet.
Wie kommt der Strom zum Einspeisepunkt?
Das geschieht durch Verlegung von Erdkabeln mit einem Kabelpflug. Dieser öffnet in einem Arbeitsschritt den Boden in einem schmalen Schlitz, legt das Kabel in entsprechender Tiefe ab und verdichtet am Ende das Erdreich wieder.

Information des Gemeinderates durch Herrn Hinterseher über Einzelheiten des Projektes:

https://www.merkur.de/lokales/dachau/haimhausen-ort28784/haimhausen-windrad-projekt-stoesst-auf-positive-resonanz-92311821.html